Gemeinsam gegen Diskriminierung
- für Anerkennung
- für Menschenrechte
- gegen Antiziganismus
Der Glaube an Gott war für uns eine große Stärke, der Glaube, dass die Ungerechtigkeit einmal versagen und die Gerechtigkeit siegen wird. Das haben wir immer gehofft!
Ceija Stojka, Überlebende mehrerer Konzentrationslager
5. Nov. Antiziganismus in BW, 19h
Antiziganismus in BW - 5.11., 19h
Podiumsdiskussion | Online-Event
Erbach - Gerichtsurteil wegen Vertreibung
Erbach-Dellmensingen bei Ulm. 25.05.2019
Pressemitteilung vom 23.09.2020
Gerichtsurteil wegen Vertreibung in 45 Fällen
Im Ulmer Prozess um einen antiziganistischen Anschlag im Mai 2019 wurde heute nach 16 Verhandlungstagen das Urteil über die fünf Angeklagten verkündet. Alle fünf wurden wegen Vertreibung bzw. gemeinschaftlicher Nötigung in 45 Fällen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Alle Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Kammer betonte, dass die Motivation der Tat Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antiziganismus gewesen sei. Auch zum jetzigen Zeitpunkt wiesen die Angeklagten diese Neigungen auf. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung hätten objektive Indizien gefehlt. Alle Angeklagten wurden verpflichtet, die KZ Gedenkstätte Dachau zu besuchen und danach einen zehnseitigen, handschriftlichen Bericht anzufertigen über ihre Erfahrungen, Gefühle und Eindrücke. Zwei der Angeklagten wurden dazu verurteilt, Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro an die Hildegard Lagrenne Stiftung zu zahlen. Die Stiftung wurde 2012 von Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma gegründet und setzt sich für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland ein.
Dr. Mehmet Daimagüler, Vertreter der Nebenklage
„Die Nebenklage kann mit dem Urteil leben, weil das Gericht die antiziganistische Hassmotivation klar benannt hat.“
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW
„Das ist nach meiner Kenntnis die erste Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Vertreibung aus rassistischen Motiven auf deutschem Boden nach 1945.“
Der Landesverband war an allen Verhandlungstagen als Beobachter anwesend und hat sich seit Beginn der Verhandlung auch mit politischen und religiösen Vertretern von Erbach- Dellmensingen und Erbach auseinandergesetzt, wo die Tat stattgefunden hatte. Ein Treffen für einen Runden Tisch zusammen mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden- Württemberg Dr. Michael Blume steht noch aus. Gleichzeitig zum Prozess setzte sich der Landesverband auch für die Eröffnung einer Beratungsstelle für Sinti und Roma in Ulm ein. Diese wurde am 22.09.2020 zusammen mit Oberbürgermeister Gunter Czisch und Ministerialdirigentin Prof. Dr. Birgit Locher-Finke, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, eröffnet. Auch möchte der VDSR-BW weiter in der Region aktiv bleiben und sich für politische Bildungsarbeit explizit in ländlichen Regionen einsetzen
Romeo Franz, MdEP
„Dieser Fall zeigt, dass Antiziganismus in der Gesellschaft weit verbreitet ist und als Normalität wahrgenommen wird. Genau das ist das gefährliche.“
Ihre Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Chana Dischereit - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Berlin: Das Mahnmal (2)
Mahnmal in Berlin
Juli 2020 (25.07.2020)
Der Arbeitskreis Sinti/Roma und Kirchen in Baden-Württemberg hat beobachtet, wie sich die Bahn bez. des Mahnmals der Sinti und Roma in Berlin schließlich positionieren wird. Er hat nun in einem Brief an die MDBs aus BW den folgenden Brief geschrieben und ist dem Aktionsbündnis "Unser Denkmal ist unantastbar" beigetreten. Hier der Brief
Berlin: Das Mahnmal
Mahnmal in Berlin
Juli 2020 (11.07.2020)
"So darf man mit uns nicht umgehen"
Rhein-Neckar-Zeitung, 11. Juli 2020. von Ingrid Thoms-Hoffmann
"Glaubt man, mit den Roma und Sinti so umgehen zu können?"
Berliner Zeitung vom 8.7.2020 von Susanne Lenz
Das Mahnmal bleibt! By any means necessary
Bundes Roma Verband, Götitngen. 7. Juli 2020
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma führt Gespräche mit allen Beteiligten Institutionen über die Planung für die S21 und den Umgang mit dem Denkmal für die im NS ermordeten Sinti und Roma Europas.
Am 1. Juli 2020, beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg
Hotel Silber an Deutsche Bahn, Reg.Bürgermeister Berlin, Staatsminsterin für Kultur und Medien.
vom 24.06.2020
"... Jahrelang haben die deutschen Sinti nach der Befreiung 1945 darum gekämpft, von der deutschen Mehrheitsgesellschaft und der Politik als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt zu werden. Viel Zeit, viel Mut, viel Mühe waren nötig, um an den dicken Brettern antizyganistischer Vorurteile und Ignoranz so lange zu bohren, bis diese bereit waren, sich zu einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung durchzuringen. Das war ein schwerer Weg, der am 4. April 1980 mit dem Hungerstreik deutscher Sinti in der Versöhnungskirche auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau öffentlichkeitswirksam wurde und 1982 zur Anerkennung des Leidens der Sinti und Roma als Völkermord durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt führte. ...
Das ebenfalls gegen viele Widerstände errichtete Mahnmal für das Schicksal der europäischen Sinti und Roma im Berliner Tiergarten ist nicht nur ein Symbol der NS- Verbrechen sondern zugleich der Anerkenntnis deutscher Schuld durch die Politik und (hoffentlich) die Mehrheit der Deutschen. Unsere Initiative fühlt sich diesem Kampf um Anerkenntnung seitens der deutschen Sinti und Roma sehr verbunden, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden- Württemberg, Gründungsmitglied unseres Vereins ist. ..."