Gemeinsam gegen Diskriminierung
- für Anerkennung
- für Menschenrechte
- gegen Antiziganismus
Der Glaube an Gott war für uns eine große Stärke, der Glaube, dass die Ungerechtigkeit einmal versagen und die Gerechtigkeit siegen wird. Das haben wir immer gehofft!
Ceija Stojka, Überlebende mehrerer Konzentrationslager
2020 DB Antwort Faktencheck
18. Dezember 2020
Das Antwortschreiben der Deutschen Bahn als Reaktion auf ein Schreiben des Aktionsbündnisses Ende November:
"18. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihr Schreiben vom 04. Dezember 2020 erhalten und möchten Ihnen zunächst versichern, dass wir uns der Bedeutung des Denkmals bewusst sind und Ihre Bedenken entsprechend äußerst ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund nehmen wir im Nachfolgenden zu den von Ihnen aufgeführten Beeinträchtigungen Stellung und möchten dabei zunächst auf die Variante 12 h eingehen: ..."
Aktionsbündnis - Faktencheck
01. Dezember 2020
Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist unantastbar!“
Fakten zum aktuellen Stand
Stellungnahme, 1. Dezember 2020
Das Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist unantastbar!“ hat sich formiert, nachdem bekannt geworden war, dass Baumaßnahmen für die geplante S21 das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas massiv beeinträchtigen würden.
Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erklärte am 29. Mai 2020, dass eine solche Beeinträchtigung des Gedenkens „unvorstellbar“ sei. Anders als Teile des Zentralrats verteidigt das Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist unantastbar!“ diese Position ohne jede Einschränkung. Das gesamte Denkmal ist unantastbar. Zeitgleich mit dem Zentralrat hat das Aktionsbündnis seit Juni 2020 in Form von zahlreichen Gesprächsterminen, Briefen, Pressekonferenzen und öffentlichen Stellungnahmen die Verantwortlichen und Entscheidungsträger auf Bundes- und Berliner Landesebene informiert und an sie appelliert, sich für die vollständige Erhaltung des Denkmals einzusetzen und keine Beeinträchtigung des Denkmals durch die geplanten baulichen Maßnahmen zuzulassen.
Das Aktionsbündnis hat von Anfang an die Forderung aufgestellt, das Denkmal zum sogenannten „Zwangspunkt“ für die Bauplanungen zu erklären. Erst dann ist garantiert, dass das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in seiner Gesamtheit unangetastet bleibt. Auch das Denkmal für die ermordeten Juden Europas ist ein solcher „Zwangspunkt“. Es kann und darf in dieser Hinsicht keine Trennung zwischen den Opfergruppen des Nationalsozialismus geben.
Mit diesem Ziel hatte das Aktionsbündnis auch eine gemeinsame Stellungnahme des Zentralrats, des Aktionsbündnisses, des Bündnisses für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas bereits für den 14. Juli 2020 angeregt und vorbereitet. Alle genannten Organisationen und Bündnisse waren dazu bereit – nur Romani Rose lehnte diese gemeinsame Aktion ab.
Das Aktionsbündnis hat weiterhin über Monate intensive Gespräch geführt und Aufklärungsarbeit in den zuständigen politischen Gremien des Landes Berlin und des Bundes geleistet. Aktuell unterstützen 19 Organisationen aus der Mehrheitsgesellschaft das Aktionsbündnis, unter ihnen EU-Abgeordnete, Stiftungen, Kirchenvertreter und Gedenkstätten. 26 Organisationen und Vereine von Sinti und Roma sind Mitglieder im Aktionsbündnis. Damit ist das Aktionsbündnis bundesweit der größte Zusammenschluss von Selbstorganisationen der Sinti und Roma. Darunter sind Landesverbände aus Niedersachsen, Berlin, Thüringen und Baden-Württemberg sowie Sinti-Vereine aus Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Italien und Serbien.
Am 25. November informierten die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin, Alexander Kaczmarek, Vertreter von Sinti und Roma – darunter das Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist unantastbar!“ – über den aktuellen Planungsstand.
Am 27. November konnte das Aktionsbündnis zudem ein Gespräch mit den Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages Petra Pau und Claudia Roth führen.
Leider sind über die Gespräche und den aktuellen Stand einige „Fake News“ im Umlauf. Darum informiert das Aktionsbündnis auf der Grundlage unserer Gespräche in der letzten Woche und vorliegender Dokumente mit einem Video auf dem Youtube-Kanal RomnoKher verlässlich und nachprüfbar über die Fakten: undefined .....
vollständige Stellungnahme als pd
Hier das Video auf Youtube
Chronologie
5. Nov. Antiziganismus in BW, 19h
Antiziganismus in BW - 5.11., 19h
Podiumsdiskussion | Online-Event
Erbach - Gerichtsurteil wegen Vertreibung
Erbach-Dellmensingen bei Ulm. 25.05.2019
Pressemitteilung vom 23.09.2020
Gerichtsurteil wegen Vertreibung in 45 Fällen
Im Ulmer Prozess um einen antiziganistischen Anschlag im Mai 2019 wurde heute nach 16 Verhandlungstagen das Urteil über die fünf Angeklagten verkündet. Alle fünf wurden wegen Vertreibung bzw. gemeinschaftlicher Nötigung in 45 Fällen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Alle Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Kammer betonte, dass die Motivation der Tat Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antiziganismus gewesen sei. Auch zum jetzigen Zeitpunkt wiesen die Angeklagten diese Neigungen auf. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung hätten objektive Indizien gefehlt. Alle Angeklagten wurden verpflichtet, die KZ Gedenkstätte Dachau zu besuchen und danach einen zehnseitigen, handschriftlichen Bericht anzufertigen über ihre Erfahrungen, Gefühle und Eindrücke. Zwei der Angeklagten wurden dazu verurteilt, Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro an die Hildegard Lagrenne Stiftung zu zahlen. Die Stiftung wurde 2012 von Angehörigen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma gegründet und setzt sich für Bildung, Inklusion und Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland ein.
Dr. Mehmet Daimagüler, Vertreter der Nebenklage
„Die Nebenklage kann mit dem Urteil leben, weil das Gericht die antiziganistische Hassmotivation klar benannt hat.“
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des VDSR-BW
„Das ist nach meiner Kenntnis die erste Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Vertreibung aus rassistischen Motiven auf deutschem Boden nach 1945.“
Der Landesverband war an allen Verhandlungstagen als Beobachter anwesend und hat sich seit Beginn der Verhandlung auch mit politischen und religiösen Vertretern von Erbach- Dellmensingen und Erbach auseinandergesetzt, wo die Tat stattgefunden hatte. Ein Treffen für einen Runden Tisch zusammen mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden- Württemberg Dr. Michael Blume steht noch aus. Gleichzeitig zum Prozess setzte sich der Landesverband auch für die Eröffnung einer Beratungsstelle für Sinti und Roma in Ulm ein. Diese wurde am 22.09.2020 zusammen mit Oberbürgermeister Gunter Czisch und Ministerialdirigentin Prof. Dr. Birgit Locher-Finke, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, eröffnet. Auch möchte der VDSR-BW weiter in der Region aktiv bleiben und sich für politische Bildungsarbeit explizit in ländlichen Regionen einsetzen
Romeo Franz, MdEP
„Dieser Fall zeigt, dass Antiziganismus in der Gesellschaft weit verbreitet ist und als Normalität wahrgenommen wird. Genau das ist das gefährliche.“
Ihre Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Chana Dischereit - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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